Gedanken zum Tag

  • 20.04.2020
  • Pfarrer Martin Hundertmark

„… und tun, was recht und gut ist.“

Es mag Zeitgenossen geben, bei denen der Kauf neuer Schuhe das höchst zu erstrebende Gut ist. Sie werden heute glücklich sein. Es sei ihnen gegönnt. Denn mit dem heutigen Montag werden die Beschränkungen des öffentlichen Lebens teilweise gelockert. Der Einkauf über die Lebensmittel hinaus ist wieder möglich.

Doch Gottesdienste bleiben weiterhin verboten, wenn sie denn von mehr als 15 Personen gefeiert werden. An diesem Beispiel sehen wir, wie schwierig momentan Entscheidungen sind. Besonders schwierig sind dabei Transparenz und Vermittlung. Während ein generelles Verbot noch nachvollziehbar war, ist es eine willkürliche Zahl nicht mehr. Beim Nachlesen in unserem Grundgesetz konnte ich keinen Abschnitt finden, der dem Einkaufen den Rang eines Verfassungsrechtes einräumt. Die freie Ausübung der Religion aber hat diesen Rang (Artikel 4 GG), ebenso wie die zu schützende Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit (Artikel 1 GG).

Im Eindämmen des Coronavirus haben wir durch Verzicht und Bedachtsamkeit einen brüchigen Erfolg zu verzeichnen. Das ist gut so. Wenn wir jetzt leichtsinnig werden, war alles umsonst.

Auf der anderen Seite brauchen Menschen Gemeinschaft, auch im Gebet und Gottesdienst, nicht nur, weil es im Grundgesetz steht. Kirche lebt von Gemeinschaft.

Im heutigen Bibelvers aus den Herrnhuter Losungen steht: Der HERR sprach: Dazu habe ich Abraham auserkoren, dass er seinen Kindern befehle und seinem Hause nach ihm, dass sie des HERRN Wege halten und tun, was recht und gut ist.“ (1. Mose 18,19)

Da stellt sich schnell die Frage, was recht und was gut ist?

Der Kauf eines Holzbrettes im Baumarkt darf jedenfalls nicht dazu führen, dass wir uns selbiges vor den Kopf nageln.

Gut ist, wenn wir weiter besonnen handeln, dabei transparent bleiben, Gesundheit und Leben der Schwachen schützen und wo dies nicht geschieht, Einspruch erheben. Als Gemeinde werden wir jetzt ein gutes Konzept für Gottesdienste in großen Kirchen erarbeiten – unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsvorschriften. Dann werden wir dafür streiten, notfalls vor Gericht.